NIS2 in der Praxis: Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen
Die NIS2-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in deutsches Recht überführt und stellt die umfassendste Überarbeitung des europäischen Cybersicherheitsrechts seit Jahren dar.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in kritischen Sektoren: Energie, Transport, Gesundheit, Finanzmarktinfrastruktur, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung.
Kernpflichten
Risikomanagement: Dokumentiertes Risikomanagementsystem mit technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Meldepflichten: Erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden, Folgebericht in 72 Stunden.
Lieferkettensicherheit: Sicherheit von Lieferanten bewerten und vertraglich absichern.
Geschäftsführerhaftung: Persönliche Haftung bei unzureichender Überwachung.
Handlungsempfehlungen
- 1Prüfen ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt
- 2Gap-Analyse durchführen
- 3ISMS implementieren
- 4Mitarbeiter schulen
- 5Incident-Response-Prozess etablieren